Frankreich ist eines der besten Länder, um ein Unternehmen zu gründen. Die Region Paris bietet ein dynamisches wirtschaftliches Ökosystem, das Unternehmen die Möglichkeit bietet, zu wachsen und zu gedeihen. Einer der ersten Schritte, die internationale Unternehmen nach der Registrierung unternehmen müssen, ist zu entscheiden, welche Form für die Geschäftstätigkeit ihres Unternehmens am besten geeignet ist, um Rechtsschutz zu genießen. Die von einem Unternehmen gewählte Rechtsform hat Einfluss auf seinen Status und seine Besteuerung. Hier sind einige Tipps für die Auswahl der geeignetsten Rechtsform für Ihr Unternehmen in der Region Paris.
Der erste Schritt nach der Registrierung Ihres Unternehmens: die Wahl der Unternehmensstruktur
Wenn Sie über eine Gründung Ihres Unternehmens in der Region Paris nachdenken, sollten Sie sich unbedingt mit dem französischen Rechts- und Steuersystem vertraut machen.
In Frankreich gibt es drei Hauptunternehmensstrukturen, je nachdem, ob es sich um ein lang- oder kurzfristiges Projekt handelt, je nach Strategie des Investors und dem Grad der Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft.
Langfristig oder kurzfristig?
Ein Verbindungsbüro ist die einfachste und am wenigsten einschränkende Lösung, da das Büro als Außenstelle des Unternehmens in Frankreich fungiert. Obwohl es nicht registriert werden muss und von der Steuer befreit ist, kann es keine kommerzielle Tätigkeit ausüben und besitzt keine von der Muttergesellschaft unabhängige Rechtspersönlichkeit. Daher ist auch keine eigene Buchführung erforderlich.
Die zweite Option ist die Zweigniederlassung, eine Zwischenlösung, bei der das Unternehmen über einen Vertreter verwaltet wird. Sie eignet sich für ausländische Unternehmen, die nach Frankreich expandieren möchten, da sie im Gegensatz zum ersten Fall die Möglichkeit bietet, kommerzielle Tätigkeiten auszuüben und unabhängige Entscheidungen zu treffen.
Die dritte Struktur, die Tochtergesellschaft, ist ideal für langfristige Projekte und mit Abstand die Lösung, die Ihrem Geschäfts- und Expansionsprojekt in Frankreich die größte Autonomie bietet. Sie können bei der Gründung oder Expansion staatliche Unterstützung beantragen und von der F&E-Steuergutschrift Gebrauch machen. Das Modell der Tochtergesellschaft erlaubt Ihnen, als französisches Unternehmen und als eigenständige juristische Person zu agieren.
Modelle für französische Tochterunternehmen
In Frankreich gibt es drei Hauptformen von Tochtergesellschaften, die sich nach Größe und Anzahl an Aktionären unterscheiden: SA, SARL und SAS.
Hat Ihr Unternehmen die Struktur einer Handelsgesellschaft, so entspricht dies der französischen „Société Anonyme“ (SA). Dies ist die aufwendigste Lösung, das sie ein Mindeststartkapital von 37.000 Euro erfordert. Diese Form der Tochtergesellschaft wird von einem Verwaltungsrat aus Aktionären geleitet, die auch einen Vorsitzenden und einen Geschäftsführer ernennen.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird in Frankreich als „Société à Responsabilité Limitée“ (SARL) bezeichnet. Die ist vielleicht die beliebteste Rechtsform, da sie relativ einfach zu gründen und zu führen ist. Außerdem kann diese Form der Tochtergesellschaft von mehreren Geschäftsführern geleitet werden und benötigt im Gegensatz zum vorherigen Fall kein Mindeststartkapital.
Die „Société par Actions Simplifiée“ (SAS), eine vereinfachte Aktiengesellschaft, gilt als die flexibelste und am leichtesten zugängliche Form der Tochtergesellschaft für ausländische Unternehmen. In diesem Fall gibt es zwei mögliche Szenarien: Es kann einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Geschäftsführer geben. Wird das Unternehmen jedoch nur durch einen einzigen Aktionär nach Außen vertreten,so handelt es sich bei der Tochtergesellschaft um eine „Société par Actions Simplifiée Unipersonnelle“ (SASU). Ein Mindeststartkapital ist nicht erfoderlich, so dass sich diese Form ideal für die Kapitalbeschaffung eignet. Die meisten ausländischen Unternehmen entscheiden sich für die Form der SASU, um die Kontrolle über ihre Tochtergesellschaften zu behalten.
Nach der Wahl der für Ihr Unternehmen geeigneten Rechtsform, ist der nächste Schritt die Eröffnung eines Bankkontos. Wenn Sie ein Unternehmen in Frankreich beim Centre des Formalités des Entreprises (CFE) registrieren, erhalten Sie eine Unternehmensregistrierungsnummer (SIRET). Außerdem erhalten Sie ein „Extrait Kbis“, das Dokument, das Ihrem Unternehmen eine unabhängige Tätigkeit in Frankreich ermöglicht.
Wie wirkt sich die Rechtsform auf Ihr Unternehmen aus?
Die von Ihnen gewählte Rechtsform hat auch Auswirkungen auf den sozialen Status der Mitarbeiter und die Besteuerung des Unternehmens.
Auswirkung auf die Besteuerung
Die Gewinne des Unternehmens unterliegen entweder der Einkommensteuer, „impôt sur le revenu“ (IR), oder der Körperschaftssteuer, „impôt sur les sociétés“ (IS). Die Struktur der SA, SAS/SASU und SARL ermöglicht eine Steuerbefreiung auf den Gewinn, d.h. diese kann auf den gesamten Gewinn, einschließlich der Vergütung, angewendet werden. Diese Unternehmensformen unterliegen alle der Körperschaftssteuer, können aber unter bestimmten Bedingungen die Einkommensteuer wählen, wenn das Unternehmen seit weniger als 5 Jahren besteht. Außerdem ist die Vergütung der Führungskräfte dieser Strukturen von den Einnahmen des Unternehmens abzugsfähig, sofern nicht für die Einkommensteuer optiert wurde.
Soziales System
Der Vorsitzende einer SA- oder einer SAS-Tochtergesellschaft gilt als Arbeitnehmer, so dass auf seine Vergütung die allgemeinen Sozialversicherungsabgaben erhoben werden. Das heisst, dass diese Tochtergesellschaften stärker von der Optimierung zwischen Aktionären und Vergütung profitieren können. Dies gilt jedoch nicht für die Mitglieder des Verwaltungsrats einer SA. Im Fall einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) gibt es zwei Möglichkeiten: Der Mehrheitsgeschäftsführer wird als Freiberufler eingestuft, während der Mindest- oder gleichberechtigte Aktionär als gleichgestellter Arbeitnehmer gilt und in den Genuss der Sozialversicherungsregelung kommt.
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Olivier Allegret
Head of Client SolutionsExpert