Direkt zum Inhalt

Frankreichs wirtschaftlicher Reaktionsplan für COVID-19

Frankreichs wirtschaftlicher Reaktionsplan für COVID 19

Als Reaktion auf den Coronavirus-/COVID-19-Ausbruch haben die nationalen und regionalen Behörden in Frankreich konkrete und sofortige Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen ergriffen, die nachweislich Schwierigkeiten bei der Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit in Frankreich haben. Diese Maßnahmen, die im Rahmen des wirtschaftlichen COVID-19-Reaktionsplans umgesetzt werden, sollen französische Unternehmen finanziell unterstützen und ihnen helfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu mildern.

Das folgende Dokument enthält Informationen über den aktuellen Wirtschaftsreaktionsplan, insbesondere über:

  • Steuermaßnahmen
  • Cashflow-Maßnahmen für Unternehmen
  • Kurzarbeit und Sozialbeiträge
  • Rechtliche Unterstützung

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Maßnahmen möglicherweise im Zuge der Entwicklung der aktuellen Situation angepasst werden können.
Aktuelle Informationen und Kontakte finden Sie im Abschnitt „Nützliche Informationen“.

Steuermaßnahmen

Unternehmen mit Cashflow-Problemen kommen für die folgenden Steuermaßnahmen in Betracht:

  • Zahlungsaufschübe und Zahlungsverlängerungen hinsichtlich Steuerfristen
  • Direkte Steuernachlässe werden Unternehmen gewährt, die in ernsten finanziellen Schwierigkeiten sind. Diese Nachlässe werden auf Einzelfallbasis gewährt.
  • Informationen zum Aufschub aller oder eines Teils der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für Arbeitgeber und Selbständige auf der URSSAF-Website. Der Aufschub gilt für alle Sozialabgaben und Beiträge, die bis zum 15. März 2020 an die URSSAF zu zahlen waren, insbesondere:
    • Sozialversicherungsbeiträge (Krankheit, Mutterschaft, Invalidität und Tod, Alter, Familie, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten)
    • Solidaritätsbeitrag („CSA“)
    • Sozialbeiträge („CSG“ und „CRDS“)
    • Arbeitslosenversicherungsbeitrag
    • Insolvenzversicherung
  • Die Fristen für den Aufschub lauten wie folgt:
    • Von Rechts wegen und nicht branchenbezogen (der URSSAF ist keine Rechtfertigung vorzulegen)
    • Ein Aufschub von bis zu 3 Monaten ist ohne Strafe oder Zahlungsverzugsgebühr möglich.
  • Unternehmen wird die Möglichkeit auf „Kurzarbeit“ eingeräumt und vereinfacht, um den Rückgang der Geschäftstätigkeit auszugleichen. Unternehmen können (nach Artikel R.5122-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches) die Kurzarbeit aufgrund außergewöhnlicher Umstände beantragen. Hierzu müssen die Gründe für die Inanspruchnahme der Kurzarbeitsregelung, der voraussichtliche Zeitraum der Unterbeschäftigung und die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter genannt werden.
  • Sehr kleine Unternehmen, die in Schwierigkeiten sind, können die Zahlung von Versorgungsanbieterrechnungen (Wasser, Gas, Strom) und Mietzahlungen aufschieben.
Bild entfernt.

Cashflow-Maßnahmen für Unternehmen

  • Der französische Staatspräsident hat ein außerordentliches, staatlich garantiertes System zur Unterstützung von Unternehmensfinanzierungen von bis zu 300 Mrd. EUR angekündigt. Dieses soll den Banken ermöglichen, Unternehmen jeder Größe Barkredite zu gewähren, damit diese über die notwendigen Mittel verfügen, um ihre Tätigkeit fortzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Maßnahme ist zeitlich begrenzt und deckt nur Darlehen ab, die vom 1. März bis zum 31. Dezember dieses Jahres vergeben wurden/werden.
  • Die Region Paris hat in Zusammenarbeit mit Bpifrance einen regionalen Notfallplan für Unternehmen entwickelt. Dieser Plan sieht beschleunigte Zahlungen an Unternehmen (d. h. innerhalb von 30 Tagen), einen einfacheren Zugang zu Bankkrediten über 1 Mrd. EUR über den Bpifrance-Garantiefonds, 700 Mio. EUR für neue Kredite mit Laufzeiten von bis zu 7 Jahren und eine Garantie von 80 % bis zu einem Höchstbetrag von 6 Mio. EUR vor. Die Region Paris hat Bpifrance gebeten, dieses Darlehen (im Gegensatz zu den aktuellen 3,8 Prozent) zum Nullzins weiterzugeben. Ziel ist es, 5.000 kleinen und mittleren Unternehmen sehr schnell zu helfen.
  • Vom Coronavirus betroffene KMU, die einen Umsatzrückgang von mindestens 20 % erwarten, können vom Präventionsplan „BACK‘up Prévention“ der Region Paris profitieren.
  • Die Region Paris hat ein Standortverlagerungspaket zur spezifischen Unterstützung von KMU eingeführt. Es soll die kleinen und mittleren Unternehmen bei der Suche nach Standorten in der Region Paris und bei ihren Einstellungsverfahren unterstützen und mithilfe regionaler Hilfsprogramme wie PM’up und Innov’up Finanzhilfe bieten.
  • Der Wirtschafts- und Finanzminister kündigte die  Einrichtung eines Solidaritätsfonds in Höhe von 1 Mrd. EUR an, mit dem kleine, unabhängige und Kleinstunternehmen, welche von Regulierungsbeschränkungen betroffen sind und einen deutlichen Umsatzrückgang verzeichnen, unterstützt werden sollen.

Dieser Solidaritätsfonds soll auf zwei Ebenen wirken: Auf der einen Seite sollen förderfähige Unternehmen von einem schnellen, einfachen und einheitlichen Förderbetrag in Höhe von 1.500 Euro profitieren.  Der Fonds soll zudem ein Sicherheitsnetz für Handwerker, Händler und Kleinunternehmer bieten, die von der aktuellen Situation besonders betroffen sind. Darüber hinaus kann im Einzelfall weitere Unterstützung gewährt werden, um Insolvenzen zu vermeiden.

Kurzarbeit und Sozialbeiträge

  • Eine vereinfachte und verstärkte Nutzung des Kurzarbeitssystems steht für Unternehmen mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Verfügung. Dieses auch als „Teilarbeitslosigkeit“ bezeichnete System ermöglicht es Unternehmen, Finanzhilfen zu erhalten, um den Einkommensverlust auszugleichen, der durch die Verkürzung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verursacht wurde.
  • Unternehmen dürfen Kurzarbeit nur beantragen, wenn sie die Gründe für die Inanspruchnahme der Kurzarbeitsregelung, den voraussichtlichen Zeitraum der Unterbeschäftigung und die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter nennen.

Das Formular finden Sie unter: https://activitepartielle.emploi.gouv.fr/aparts/

  • Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung der Kurzarbeit zuvor beantragt worden sein muss, wobei der Antrag in der Regel innerhalb von maximal 15 Tagen bearbeitet wird. Die Regierung hat festgelegt, dass Anträge im Zusammenhang mit COVID-19 innerhalb von 48 Stunden prioritär bearbeitet werden. Ist innerhalb von 15 Tagen keine Antwort erfolgt, gilt der Kurzarbeitsantrag als angenommen.

Kompensierte Kurzarbeit

  • Am 17. März 2020 gab die französische Regierung bekannt, dass Kurzarbeit in Höhe von bis zu 84 % des Nettogehalts der Arbeitnehmer vergütet wird, wobei eine Obergrenze für sehr hohe Gehälter nicht ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat die französische Regierung angegeben, dass der Arbeitgeber, der die Vergütung zahlen muss, innerhalb von 10 Tagen eine Rückerstattung erhält.

Sozialbeiträge

  • Der Aufschub der Zahlung von Sozialabgaben und Beiträgen, die an die URSSAF zu entrichten sind (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge), ist ohne vorherige Genehmigung oder Strafgebühren möglich.

FAQ für Unternehmen

  • Eine ausführliche FAQ (in englischer Sprache) über das Kurzarbeitssystem finden Sie unter: https://bit.ly/2UzQxTL

Rechtliche Unterstützung

  • Unterstützung durch BPI France, um Liquiditätsfazilitäten der Banken zu garantieren, die Unternehmen aufgrund der aktuellen Pandemie benötigen könnten.
  • Der Staat und die lokalen Behörden haben das Coronavirus als Fall von höherer Gewalt anerkannt. Folglich werden bei öffentlichen Aufträgen von staatlichen und lokalen Behörden keine Verzugsstrafen verhängt. Die Region Paris hat außerdem Straffreiheit für alle laufenden öffentlichen Beschaffungsaufträge in der Region Paris eingeführt.

Nützliche Informationen

  • Wir empfehlen Ihnen dringend, die Website der Regierung regelmäßig zu überprüfen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus. Sie erhalten alle Informationen auch unter der gebührenfreien Nummer (0800 130 000).
  • Das Arbeitsministerium aktualisiert die Informationen über die oben genannten Maßnahmen und Empfehlungen täglich.
  • Es wurden spezielle Kontaktstellen eingerichtet, um Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie zu unterstützen:
    • Die Region Paris hat eine spezielle  Covid Business Support Unit eingerichtet, um Fragen von Unternehmen zu beantworten.
    • Sie erreichen sie montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr telefonisch unter:

+33 (0) 1 53 85 53 85 oder per E-Mail: covid-19-aidesauxentreprises@iledefrance.fr

  • Die Teams von Choose Region Paris in Frankreich, in den USA und in China stehen den internationalen Unternehmen bei Fragen zur aktuellen Situation in der Region Paris zur Verfügung. Die Kontaktdaten unseres Teams finden Sie hier.